Umzüge bedeuten
großen Stress, vor allem für kleine Kinder.
Sie verstehen oft noch nicht warum sie ihren bekannten
Lebensraum – ihr Kinderzimmer - verlassen
müssen. Je kleiner die Kinder, umso schwieriger
wird die Situation. Am besten sie organisieren frühzeitig
einen Babysitter, der sich am Umzugstag um Ihren
kleinen „Schatz“
kümmert. Denn neben Wohnungsübergabe,
Verladen der Kisten und Organisation der Transporthelfer,
wird Ihnen nicht mehr viel Zeit bleiben Ihr Kind
zu beaufsichtigen oder zu trösten.
Umzug
mit Baby
Kinderbetreuung ist Vertrauenssache. In diesem Fall
sind Großmütter, Großväter,
Bekannte oder Freunde gern gesehen als „Babysitter“
einzuspringen. Tipp: Sie können Sich auf der
Einzugsparty mit einer Extra-Flasche Sekt bei Ihrem
„Babysitter für den Umzugstag“
bedanken.
Wenn jedoch kein Familienmitglied oder Freund als
Babysitter zur Verfügung steht, können
sie aber auch auf Tagesmütter, Tagesväter
oder Au Pairs zurückgreifen. Hören Sie
sich doch in Ihrem Bekanntenkreis um, denn Babysitter
finden sich oft durch Mundpropaganda. Sie können
auch in Zeitungsannoncen blättern oder im Internet fündig werden.
Wichtige
Vorüberlegungen
Oma, Opa, Tante, Onkel – niemand steht als
Babysitter zur Verfügung. Sie haben sich also
entschlossen auf fremde Kindesbetreuung zurückzugreifen.
Dabei unterscheidet man zwischen Tagesmutter und
Babysitter.
Im Falle einer Tagesbetreuung, die normalerweise
eine regelmäßige Betreuung über
mehrere Stunden ist, wird ihr Kind üblicherweise
außer Haus betreut. Dies empfiehlt sich demnach
vor allem beim Umzug. Beim Betreuen im eigenen Haus
spricht man dann von einem Babysitter. Wir empfehlen
unbedingt, dass sich Eltern und Betreuer vorab kennenlernen.
Im persönlichen Gespräch kann man sofort
überprüfen, ob die „Chemie“
stimmt. Sie sollten klare Absprachen treffen und
diese am besten schriftlich fixieren, denn Kommunikation
zwischen Menschen ist ein kompliziertes Thema.
Wenn
der Babysitter sich vorstellt
Sie sollten den Babysitter persönlich
kennenlernen
Der Babysitter sollte Ihr Kind/er vorab etwas
kennenlernen
Sprechen Sie vor dem (ersten) Babysitting
Ihre Konditionen genau ab. Dauer, Kosten, etc.
und fixieren Sie diese schriftlich.
Lassen Sie sich gegebenenfalls Referenzen
vorlegen. Oder prüfen Sie die Angaben ein
einer Familie wo er/sie schon tätig war.
Führen Sie dieses Gespräch am besten
im Beisein des Babysitters.
Lassen Sie sich eine Kopie des Personalausweises
geben, notieren Sie Adresse und Telefonnummer
sowie die Telefonnummer einer vertrauten Person
des Babysitters.
Hat der Babysitter eine Private Haftpflichtversicherung,
die in Fällen von Babysitting greift?
Betreuungsorganisationen
Einige professionelle Betreuungsorganisationen wie
beispielsweise www.babysitternet.de bieten ihre Dienste im Internet an. Hier können
Sie gezielt online nach einem Babysitter forschen.
Um die Privatsphäre der eingetragenen Personen
zu garantieren, werden allerdings keine Adressen
veröffentlicht.
Kosten
Die Bezahlung variiert sehr stark. Sie ist abhängig
von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem
Alter des Kindes, den Aufgaben und Anspruch in der
Betreuung, der Tageszeit, dem Bildungsstand der
betreuenden Person, der Region usw. Eigentlich gibt
es keine verbindlichen Preise, doch ein Anhaltspunkt
könnte ein Stundenlohn von 6-8 € sein.
Persönliche
Eigenschaften eines Babysitters
Vertrauen, Ehrlichkeit, Warmherzigkeit, Geduld und
Verantwortungsbewusstsein bilden die Grundvoraussetzungen,
die ein Babysitter haben sollte. Wer als Babysitter
seine Aufgabe nicht ernst nimmt, ist fehl am Platz.
Die Betreuung sollte auch abwechslungsreich für
das Kind sein und kann ein weites Spektrum umfassen:
Spazieren gehen, Spielen, Hausaufgaben betreuen,
Nachhilfe, Sprachunterricht, sportliche Aktivitäten,
Beaufsichtigen in der Nacht, Pflege von kranken
oder behinderten Kindern usw. Unser Tipp: Achten
Sie einfach auf die Reaktionen Ihres Kindes. Wenn
es sich wohl fühlt, zeigt es das auch. Die
Mimik des Kindes sagt oft mehr als tausend Worte.
Sie
haben sich für einen Babysitter entschieden.
Worauf Sie achten sollten: Babysitter und Umzug
Ihr Babysitter sollte
mindestens 10 Minuten, bevor Sie weg müssen,
da sein, damit Sie in Ruhe alles notwendige
besprechen können.
Hinterlassen Sie dem Babysitter
ein Info-Blatt mit den wichtigsten Namen, Telefonnummern
und Adressen.
Was ist erlaubt und was
ist nicht erlaubt – Sagen Sie dem Babysitter
worauf Sie besonderen Wert legen und was Sie
weniger gut heißen.
Notieren Sie sich Telefonnummer
und Adresse Ihres Babysitters.
Weisen Sie ihn/sie darauf
hin, Ihre neue Adresse oder Telefonnummer nicht
ohne Ihre Absprache an Dritte weiterzuleiten.
Rufen Sie an, falls sich
Dinge ändern, sich ihr Umzug verlängert
oder Sie einfach nach dem Rechten fragen wollen.
Geben Sie ihm/ihr Lieblingsspielssachen,
Kleidung, Windeln etc. Ihres Kindes mit.
Weisen Sie ihn/sie auf
Lebensmittel hin, die Ihr Kind nicht essen darf.
Erkundigen Sie sich, ob
Ihr Babysitter Raucher oder Nichtraucher ist.
Gibt es Fernsehsendungen,
Spiele, etc., von denen Sie ausgehen, dass es
nicht gut für Ihr Kind ist?
Sollte Ihr Kind einen
Mittagsschlaf halten?
Hat Ihr Kind bestimmte
Allergien? Braucht es bestimmte Medikamente?
Versicherungsschutz
Wer haftet, wenn etwas passiert, falls der Babysitter
bei Ihnen zu Hause arbeitet?
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen
sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich
unfallversichert. Unter den Begriff „Haushaltshilfen“
fallen auch Babysitter und Au Pairs. Die Kosten
dieser Versicherung werden vom Haushaltsführenden
getragen. Als Haushaltsführender haben Sie
die Pflicht, die Beschäftigung von Personen
innerhalb einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger
zu melden. Beitragspflicht besteht unabhängig
davon,
ob es sich um ein vorübergehendes oder ein
dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt.
Die Beiträge zum Gemeindeunfallversicherungsverband
variieren stark in den einzelnen Bundesländern.
Die übergeordnete Organisation ist der Bundesverband
der Unfallkassen e. V., Fockensteinstr. 1, D-81539
München.
Der Babysitter selbst sollte ebenfalls eine erweiterte
private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben,
beispielsweise für „Betreuung im Auftrag“.
Wichtig ist, dass der Babysitter sich dies von der
Versicherung schriftlich bestätigen lässt,
damit diese auch zahlungspflichtig ist.