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Gut gebaut


Verband qualität fertighaushersteller vertragsgestaltung
Verbandsmitglied 1A-Qualität –
aber sicher!
Nur die besten Hersteller „Fair“tragsgestaltung

„Fair“tragsklauseln
Die Würfel sind gefallen, Sie haben gewählt, wer Ihr kompetenter Partner beim Häusle bauen sein wird. Vertrauen ist gut, Kontrolle noch besser – deshalb: Augen auf vor der Vertragsunterzeichnung. umzugsratgeber.net nennt Ihnen die kleinen Fallen, die nach Unterschrift womöglich zuschnappen.

Alles Klar? Verstehen Sie alles? Auch wenn nur ein einziges Wort oder ein kleiner Absatz unklar ist, sollten Sie in jedem Fall nachfragen und das so lange, bis Sie sicher wissen, wie der Hase läuft.

Abgemacht: Sind im endgültigen Vertrag alle im Vorfeld besprochenen Vereinbarungen vollständig und korrekt wiedergegeben? Nicht nur enttäuschend, wenn nun doch ein Standardvertrag vor Ihnen liegt, sondern auch Grund genug, an der Seriosität Ihres Gegenübers zu zweifeln.

Garantiert: Ist festgeschrieben, dass die deutschen Normen für Wärme-, Brand- und Schallschutz eingehalten werden? Gleiches gilt für die Verwendung von umweltgerechten Baumaterialien.

Qualität und Ausstattung sind genau festzulegen, das bedeutet, die exakte Materialbeschreibungen sollten im Vertragswert aufgeführt sein. Sehen Sie sich am Besten vor Vertragsabschluss die einzelnen Baumaterialien wie Fliesen, Bodenbeläge und Fenster u.s.w. live und in Farbe an. Möglicherweise entspricht die Qualität der Grundausstattung nicht Ihren Vorstellungen. Formulierungen wie „oder gleichwertige Materialien“ sollten Sie möglichst nicht akzeptieren. Apropos: Sonderwünsche können aufgrund längerer Lieferzeiten den Zeitplan verändern, fragen Sie sicherheitshalber nach.

Optional: Sind nachträgliche Dachausbauten, Anbau von Wintergärten oder Balkone möglich? Falls Ihre Familie Zuwachs bekommt...

Nicht ohne Gewähr! Lassen Sie die 5jährige Verjährungsfrist des BGB festschreiben (nicht nur die 2jährige Verjährungsfrist nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen=VOB). Zudem ist es unbedingt empfehlenswert, eine Gewährleistungsbürgschaft zu verlangen.
So gehen Sie auf Nummer sicher, falls der Pleitegeier über der Fertighausfirma kreist und gleichzeitig das Dach Ihres Hauses undicht ist.

Nicht allein gelassen: Wird Ihnen die Baubetreuung und zusätzliche „Nachbetreuung“ zugesichert?

Zeitplan: Entspricht der Zeitplan der mündlich getroffenen Vereinbarung? Legen Sie die Baufristen möglichst verbindlich fest. Das ist für Ihre Umzugsplanung mit allem Drumherum wichtig, damit Sie zum Beispiel nicht ohne Dach über dem Kopf dastehen, wenn die alte Wohnung gekündigt wurde und das neue Haus noch nicht steht. Wenn Sie Vertragsstraf-klauseln schriftlich festlegen, sind Sie finanziell gegen diese Risiken abgesichert.

Auf Heller und Cent: Welche Leistungen sind im Endpreis enthalten? Einen Endpreis sollten Sie in jedem Fall festschreiben, ggf mit einer Maximalerhöhung von X Prozent – weitere Preiserhöhungen gehen zu Lasten des Fertigbauers. Lassen Sie sich nicht auf allgemeine Aussagen wie „schlüsselfertig“ ein. Gerade hier scheiden sich die Geister und Sie laufen Gefahr, dass Sie am Ende mehr ausgeben müssen, als angenommen. Der Vertrag sollte die Schüsselfertigkeit möglichst detailliert beschreiben.

Der Preis ist heiß: Prüfen Sie die Zahlungsmodalitäten genau! Warum sollten Sie zum Beispiel beim Vertragsabschluss schon eine hohe Abschlagszahlung leisten, obwohl praktisch noch keine Leistung erbracht wurde? Eindeutig besser ist eine Zahlungsweise Zug um Zug nach Bauabschnitt. Nicht vergessen: Skonto vereinbaren, so können Sie ein hübsches Sümmchen sparen!

Fairness! Nobody’s perfect. Reklamieren Sie, falls etwas nicht stimmt, aber: kleine Missgeschicke oder Unstimmigkeiten lassen sich mit ein wenig Fingerspitzengefühl leicht und nervenschonend für beide Seiten aus der Welt schaffen.

Ansahl.com bietet kostenlose Informationen und Versicherungsvergleiche an.
Es gibt zudem eine kostenlose Service-Telefonnummer.




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