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„Fair“tragsklauseln
Die Würfel sind gefallen, Sie haben gewählt,
wer Ihr kompetenter Partner beim Häusle bauen
sein wird. Vertrauen ist gut, Kontrolle noch besser
– deshalb: Augen auf vor der Vertragsunterzeichnung. umzugsratgeber.net
nennt Ihnen die kleinen Fallen, die nach Unterschrift
womöglich zuschnappen. |
Alles
Klar? Verstehen Sie alles? Auch wenn nur
ein einziges Wort oder ein kleiner Absatz unklar
ist, sollten Sie in jedem Fall nachfragen und das
so lange, bis Sie sicher wissen, wie der Hase läuft.
Abgemacht: Sind im endgültigen Vertrag alle im Vorfeld
besprochenen Vereinbarungen vollständig und
korrekt wiedergegeben? Nicht nur enttäuschend,
wenn nun doch ein Standardvertrag vor Ihnen liegt,
sondern auch Grund genug, an der Seriosität
Ihres Gegenübers zu zweifeln.
Garantiert: Ist festgeschrieben, dass die deutschen Normen für
Wärme-, Brand- und Schallschutz eingehalten
werden? Gleiches gilt für die Verwendung von
umweltgerechten Baumaterialien.
Qualität und Ausstattung sind genau festzulegen, das
bedeutet, die exakte Materialbeschreibungen sollten
im Vertragswert aufgeführt sein. Sehen Sie
sich am Besten vor Vertragsabschluss die einzelnen
Baumaterialien wie Fliesen, Bodenbeläge und
Fenster u.s.w. live und in Farbe an. Möglicherweise
entspricht die Qualität der Grundausstattung
nicht Ihren Vorstellungen. Formulierungen wie „oder
gleichwertige Materialien“ sollten Sie möglichst
nicht akzeptieren. Apropos: Sonderwünsche können
aufgrund längerer Lieferzeiten den Zeitplan
verändern, fragen Sie sicherheitshalber nach.
Optional: Sind
nachträgliche Dachausbauten, Anbau von Wintergärten
oder Balkone möglich? Falls Ihre Familie Zuwachs
bekommt...
Nicht ohne Gewähr! Lassen Sie die 5jährige Verjährungsfrist
des BGB festschreiben (nicht nur die 2jährige
Verjährungsfrist nach der Verdingungsordnung
für Bauleistungen=VOB). Zudem ist es unbedingt
empfehlenswert, eine Gewährleistungsbürgschaft
zu verlangen.
So gehen Sie auf Nummer sicher, falls
der Pleitegeier über der Fertighausfirma kreist
und gleichzeitig das Dach Ihres Hauses undicht ist.
Nicht allein
gelassen: Wird Ihnen die Baubetreuung und zusätzliche
„Nachbetreuung“ zugesichert?
Zeitplan: Entspricht der Zeitplan der mündlich getroffenen
Vereinbarung? Legen Sie die Baufristen möglichst
verbindlich fest. Das ist für Ihre Umzugsplanung
mit allem Drumherum wichtig, damit Sie zum Beispiel
nicht ohne Dach über dem Kopf dastehen, wenn
die alte Wohnung gekündigt wurde und das neue
Haus noch nicht steht. Wenn Sie Vertragsstraf-klauseln
schriftlich festlegen, sind Sie finanziell gegen
diese Risiken abgesichert.
Auf Heller und
Cent: Welche Leistungen sind im Endpreis
enthalten? Einen Endpreis sollten Sie in jedem Fall
festschreiben, ggf mit einer Maximalerhöhung
von X Prozent – weitere Preiserhöhungen
gehen zu Lasten des Fertigbauers. Lassen Sie sich
nicht auf allgemeine Aussagen wie „schlüsselfertig“
ein. Gerade hier scheiden sich die Geister und Sie
laufen Gefahr, dass Sie am Ende mehr ausgeben müssen,
als angenommen. Der Vertrag sollte die Schüsselfertigkeit
möglichst detailliert beschreiben.
Der Preis ist
heiß: Prüfen Sie die Zahlungsmodalitäten
genau! Warum sollten Sie zum Beispiel beim Vertragsabschluss
schon eine hohe Abschlagszahlung leisten, obwohl
praktisch noch keine Leistung erbracht wurde? Eindeutig
besser ist eine Zahlungsweise Zug um Zug nach Bauabschnitt.
Nicht vergessen: Skonto vereinbaren, so können
Sie ein hübsches Sümmchen sparen!
Fairness! Nobody’s perfect. Reklamieren Sie, falls etwas
nicht stimmt, aber: kleine Missgeschicke oder Unstimmigkeiten
lassen sich mit ein wenig Fingerspitzengefühl
leicht und nervenschonend für beide Seiten
aus der Welt schaffen. |
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