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Ihr Fertighaus steht und soll nun endlich auch Ihr Zuhause werden. Vor dem Einzug gibt es jedoch noch einen wichtigen Termin wahrzunehmen: die Bauabnahme. Das ist der Stichtag, ab dem die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beginnt.


Termin: Auf die Schnelle, sozusagen zwischen Tür und Angel, sollten Sie die Bauabnahme nicht durchführen. Vereinbaren Sie ausdrücklich einen Termin und nehmen sich soviel Zeit, wie Sie brauchen, um alle Einzelheiten zu prüfen.

Aufgepasst! Ziehen Sie nicht vor der offiziellen Bauabnahme ins neue Heim. Rechtlich könnte das ansonsten dahingehend ausgelegt werden, dass die Bauleistung stillschweigend als vertragsgemäß anerkannt gilt.

Kompetenz: Als Laie ist es schwierig für Sie, Baumängel zu erkennen. Fachmännische Begleitung ist deshalb kein Luxus, sondern kann sich für Sie bezahlt machen.

Schlussrechnung: Oft ist mit der Bauabnahme der Termin für die letzte Zahlung gekoppelt. Ihr Finanzplan sollte darauf ausgelegt sein.

Schwarz auf Weiß: Ein Protokoll der Bauabnahme ist ein Muss. Neben allgemeinen Angaben zum Bauobjekt sollten die Teilnehmer, das Datum und die Uhrzeit aufgeführt sein. Und natürlich alle Ergebnisse der Bauabnahme und detaillierte Beschreibungen festgestellter Baumängel, sowie die Unterschriften beider Parteien.

... und in Farbe: Rüsten Sie sich mit einem Fotoapparat. Fotos sind bei Streitigkeiten hilfreiche Beweise.

Mängel: Wo gehobelt wird, fallen Späne. Tatsächlich können auch beim besten Fertighaushersteller Mängel auftreten. Deshalb: Ruhe bewahren, Mängel schriftlich im Protokoll festhalten und dazu angemessene Termine zur Beseitigung vereinbaren.

Was zu beweisen wäre: Stellen Sie erst nach der Bauabnahme Mängel fest, müssen Sie die Beweise für das Vorhandensein erbringen. Vor Bauabnahme ist dies umgekehrt, das heißt die Beweislast liegt beim Fertighausunternehmen, das beweisen muss, dass mängelfrei gearbeitet wurde.





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