Ihr Fertighaus steht und soll nun endlich auch
Ihr Zuhause werden. Vor dem Einzug gibt es jedoch
noch einen wichtigen Termin wahrzunehmen: die
Bauabnahme. Das ist der Stichtag, ab dem die Verjährung
von Gewährleistungsansprüchen beginnt.
Termin: Auf die Schnelle, sozusagen zwischen Tür und
Angel, sollten Sie die Bauabnahme nicht durchführen.
Vereinbaren Sie ausdrücklich einen Termin und
nehmen sich soviel Zeit, wie Sie brauchen, um alle
Einzelheiten zu prüfen.
Aufgepasst! Ziehen
Sie nicht vor der offiziellen Bauabnahme ins neue
Heim. Rechtlich könnte das ansonsten dahingehend
ausgelegt werden, dass die Bauleistung stillschweigend
als vertragsgemäß anerkannt gilt.
Kompetenz: Als
Laie ist es schwierig für Sie, Baumängel
zu erkennen. Fachmännische Begleitung ist deshalb
kein Luxus, sondern kann sich für Sie bezahlt
machen.
Schlussrechnung: Oft ist mit der Bauabnahme der Termin für
die letzte Zahlung gekoppelt. Ihr Finanzplan sollte
darauf ausgelegt sein.
Schwarz auf Weiß: Ein Protokoll der Bauabnahme ist ein Muss. Neben
allgemeinen Angaben zum Bauobjekt sollten die Teilnehmer,
das Datum und die Uhrzeit aufgeführt sein.
Und natürlich alle Ergebnisse der Bauabnahme
und detaillierte Beschreibungen festgestellter Baumängel,
sowie die Unterschriften beider Parteien.
... und in Farbe: Rüsten Sie sich mit einem Fotoapparat.
Fotos sind bei Streitigkeiten hilfreiche Beweise.
Mängel: Wo gehobelt wird, fallen Späne. Tatsächlich
können auch beim besten Fertighaushersteller
Mängel auftreten. Deshalb: Ruhe bewahren, Mängel
schriftlich im Protokoll festhalten und dazu angemessene
Termine zur Beseitigung vereinbaren.
Was zu beweisen
wäre: Stellen Sie erst nach der Bauabnahme
Mängel fest, müssen Sie die Beweise für
das Vorhandensein erbringen. Vor Bauabnahme ist
dies umgekehrt, das heißt die Beweislast liegt
beim Fertighausunternehmen, das beweisen muss, dass
mängelfrei gearbeitet wurde.