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Wissen, das sich bezahlt macht Wer den Cent
nicht ehrt
Selbst gebaut!

Schlüsselfrage: Was genau bedeutet eigentlich der Begriff „schlüsselfertig“? Grundsätzlich heißt das nur, dass das Haus bezugsfertig sein muss. Diese Frage sollten Sie also nicht sich, sondern unbedingt jedem einzelnen Fertighausanbieter stellen. Nur eine detaillierte schriftliche Bau- und Leistungsbeschreibung bewahrt Sie und Ihren Geldbeutel vor unangenehmen Überraschungen in Form von nicht kalkulierten Zusatzkosten.

Der Teufel steckt im Detail: Die Bau- und Leistungsbeschreibung enthält Angaben zu Preisen, Materialien, Mengen und Qualitätsklassen. Bestehen Sie darauf, dass alle Positionen des Angebots mit Einzelpreisen aufgeführt werden und diese zwölf Monate garantiert sind.

Gutes Angebot? Katalogpreise sind in der Regel keine Endpreise, sondern meist Grundpreise ab Oberkante Keller. Dazu kommen Grundstücks-, Erschließungs- und Anliegerkosten, sowie Kosten für Keller oder Bodenplatte, Kosten für Leistungen, die zur Fertigstellung notwendig sind (Planungs- und Transportkosten, Versicherungen etc.) und Kosten für die individuelle Ausgestaltung („Mehrkosten auf Grund der Bemusterung“ wie teurere Bodenbeläge und Fliesen, größer Waschbecken, andere Heizanlage usw.).

Geben und nehmen: Zahlen Sie nichts ohne Gegenleistung! Auch wenn es weitverbreitete Praxis ist, dass Fertighaushersteller bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung verlangen, sollten Sie - wenn überhaupt - so wenig wie möglich zahlen. Auch die Baubranche hat schon bessere Zeiten gesehen und so kann es

Ausbaufähig: Sparen Sie nicht am Platz, sondern am Ausbau. Keller und Dachgeschoss bieten zusätzliche Wohn- und Nutzflächen, die optional je nach Platzbedarf und finanziellen Möglichkeiten nachträglich ausgebaut werden können.

Vergleichbar: Sind die Materialien der verschiedenen Hersteller qualitativ gleichwertig oder gibt es große Qualitätsunterschiede? Für Laien ist es allerdings nicht ganz leicht, verschiedene Preis-/Leistungsverhältnisse zu prüfen.

Unbeschadet: Bestehen Sie auf die Festschreibung der 5jährigen Verjährungsfrist des BGB. So müssen Sie für Mängel oder Schäden nach Baufertigstellung nicht selbst in die Tasche greifen.

Zeit ist Geld: Bauverzögerungen können für Sie ganz schön ins Geld gehen! Vereinbaren Sie die Baufristen als verbindliche Vertragsfristen sowie Vertragsstrafeklauseln für Fristüberschreitungen.







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