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| Schlüsselfrage: Was genau bedeutet eigentlich
der Begriff „schlüsselfertig“?
Grundsätzlich heißt das nur, dass das
Haus bezugsfertig sein muss. Diese Frage sollten
Sie also nicht sich, sondern unbedingt jedem einzelnen
Fertighausanbieter stellen. Nur eine detaillierte
schriftliche Bau- und Leistungsbeschreibung bewahrt
Sie und Ihren Geldbeutel vor unangenehmen
Überraschungen in Form von nicht kalkulierten
Zusatzkosten. |
Der
Teufel steckt im Detail: Die Bau- und Leistungsbeschreibung
enthält Angaben zu Preisen, Materialien, Mengen
und Qualitätsklassen. Bestehen Sie darauf,
dass alle Positionen des Angebots mit Einzelpreisen
aufgeführt werden und diese zwölf Monate
garantiert sind.
Gutes Angebot? Katalogpreise
sind in der Regel keine Endpreise, sondern meist
Grundpreise ab Oberkante Keller. Dazu kommen Grundstücks-,
Erschließungs- und Anliegerkosten, sowie Kosten
für Keller oder Bodenplatte, Kosten für
Leistungen, die zur Fertigstellung notwendig sind
(Planungs- und Transportkosten, Versicherungen etc.)
und Kosten für die individuelle Ausgestaltung
(„Mehrkosten auf Grund der Bemusterung“
wie teurere Bodenbeläge und Fliesen, größer
Waschbecken, andere Heizanlage usw.).
Geben und nehmen: Zahlen Sie nichts ohne Gegenleistung! Auch wenn
es weitverbreitete Praxis ist, dass Fertighaushersteller
bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung verlangen,
sollten Sie - wenn überhaupt - so wenig wie
möglich zahlen. Auch die Baubranche hat schon
bessere Zeiten gesehen und so kann es
Ausbaufähig: Sparen Sie nicht am Platz, sondern am Ausbau. Keller
und Dachgeschoss bieten zusätzliche Wohn- und
Nutzflächen, die optional je nach Platzbedarf
und finanziellen Möglichkeiten nachträglich
ausgebaut werden können.
Vergleichbar: Sind die Materialien der verschiedenen Hersteller
qualitativ gleichwertig oder gibt es große
Qualitätsunterschiede? Für Laien ist es
allerdings nicht ganz leicht, verschiedene Preis-/Leistungsverhältnisse
zu prüfen.
Unbeschadet: Bestehen Sie auf die Festschreibung der 5jährigen
Verjährungsfrist des BGB. So müssen Sie
für Mängel oder Schäden nach Baufertigstellung
nicht selbst in die Tasche greifen.
Zeit ist Geld: Bauverzögerungen können für Sie ganz
schön ins Geld gehen! Vereinbaren Sie die Baufristen
als verbindliche Vertragsfristen sowie Vertragsstrafeklauseln
für Fristüberschreitungen. |
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