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| Halteverbot für Umzug beantragen |
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Die alte Wohnung
ist geputzt, die Schlüssel sind abgegeben,
die Kisten sind im LKW verstaut. Endlich, Sie können
los fahren. Guten Mutes fahren Sie ihrem neuen Heim
entgegen. Doch was kommt jetzt? Böse Überraschung!
Kein Parkplatz weit und breit vor Ihrem neuen Domizil!
Erst fünf Straßenecken weiter entdecken
Sie eine kleine Parklücke. Zu weit weg, um Umzugskisten
zu schleppen. Was tun...? |
- Sie könnten einen Nachbarn bitten sein
Fahrzeug umzuparken, damit Sie Ihren LKW vor
der Tür platzieren können. Aber wer
sind eigentlich die neuen Nachbarn?
- Sie könnten darauf lauern, dass ein Parkplatz
frei wird und dann Ihren LKW darauf parken.
- Sie Können sich die Haare raufen und
dann Stühle, Mülleimer und ähnliches
auf die Fahrbahn oder den Gehweg stellen. Dies
ist jedoch nicht
erlaubt und kann schlimmstenfalls rechtliche
Folgen haben. Zum einen wird damit gegen
das Straßengesetz (unerlaubte Sondernutzung)
und die Straßenverkehrsordnung (Verbot
von Hindernissen auf der Straße) verstoßen.
Zum anderen haftet bei einem dadurch verursachten
Unfall derjenige, der die Hindernisse aufgestellt
hat, in vollem Umfang.
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- Sie könnten sich vor dem Umzug darum
kümmern eine vorübergehende Halteverbotszone vor dem neuen Heim zu reservieren und sich sämtlichen
Ärger ersparen.
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Parkplatzprobleme?
Schluss mit der Parkplatzsuche beim Umzug!
moveasy® besorgt für Sie ein Halteverbot genau vor Ihrer
Haustür, in dem
Sie für die Dauer Ihres Umzugs parken dürfen.
moveasy® besorgt für Sie behördliche Genehmigungen,
wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern möchten.
In Berlin, Hamburg, Köln, München -
und vielen anderen Städten! |
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Vorübergehende
Halteverbotszonen
Wer ist dafür zuständig?
Zur Ermöglichung von Umzügen, Möbeltransporten,
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem
kann die Aus-nahme von einer bestehenden Park- oder
Halteverbotsregelung beantragt werden. Zuständig
ist die Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen
Stadt (In Berlin sind dafür die Stadtbezirke
zuständig). Wer eine |
| Genehmigung des Amtes
für öffentliche Ordnung einholt, darf
sich den benötigten Platz mit Verkehrszeichen (Halteverbot)
reservieren. Ansprechpartner
sind die Mitarbeiter der Verkehrsabteilung des Amtes
für öffentliche Ordnung. Der formlose
Antrag kann schriftlich von jeder Privatperson gestellt
werden. In der Regel wird die Genehmigung jedoch
von den beauftragten Spediteuren oder Handwerks-unternehmen
beantragt. Sie beantragen diese Genehmigung per
Post oder per Fax mit dem Formular,
das Sie hier herunterladen können. |
Notwendige
Antragsunterlagen:
Mit dem Antrag ist
- die Art
- der Zeitraum,
- der Ort und
- der räumliche Umfang
- Kennzeichen des KFZ und zulässiges
Gesamtgewicht |
Rechtslage
Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt
werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige
Straßenbehörde die Genehmigung
(= verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat.
Gebühren bzw.
Kosten:
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt
unterschiedlich und hängt von der Art und der
Dauer Parkverbots ab. Preise beginnen ab 10,00
€ .
Bei einem Umzug sollte der Umzugswagen möglichst
direkt vor der jeweiligen Haustür stehen.
Achtung: Im Preis für das vorübergehende
Halteverbot ist nur die Genehmigung enthalten, die
Schilder müssen Sie selbst aufstellen. Es gibt
aber eine Reihe von Firmen, die für den Verleih
und die Aufstellung der Verkehrszeichen ihre Dienste
anbieten. Das Kreisverwaltungsreferat in München
hat für Sie beispielsweise ein Verzeichnis
der derzeit bekannten Anbieter zusammengestellt.
Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte direkt
bei den genannten Adressen. |
Was
Sie sonst noch wissen müssen
Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden
vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der rechtzeitige
Eingang Ihres Antrages - mindestens 7 Werktage vorher
- ist deshalb erforderlich.
Bei besonderer Eilbedürftigkeit empfehlen wir
die Zusendung des Antrages per Telefax. Sofern auf
Ihrem Telefaxantrag nichts anderes angegeben ist,
erfolgt die Zusendung der Genehmigung ebenfalls
per Fax. Für das Rücksenden per mail fällt
eine Extragebühr von 7,50 € |
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| an, per Fax
-,50 € je Seite.(ist in München jetzt
so)
Die Verkehrszeichen selbst können von der Stadtverwaltung
nicht zur Verfügung gestellt werden. |
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