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Halteverbot für Umzug beantragen



halteverbot Die alte Wohnung ist geputzt, die Schlüssel sind abgegeben, die Kisten sind im LKW verstaut. Endlich, Sie können los fahren. Guten Mutes fahren Sie ihrem neuen Heim entgegen. Doch was kommt jetzt? Böse Überraschung! Kein Parkplatz weit und breit vor Ihrem neuen Domizil! Erst fünf Straßenecken weiter entdecken Sie eine kleine Parklücke. Zu weit weg, um Umzugskisten zu schleppen. Was tun...?
 

  • Sie könnten einen Nachbarn bitten sein Fahrzeug umzuparken, damit Sie Ihren LKW vor der Tür platzieren können. Aber wer sind eigentlich die neuen Nachbarn?
  • Sie könnten darauf lauern, dass ein Parkplatz frei wird und dann Ihren LKW darauf parken.
  • Sie Können sich die Haare raufen und dann Stühle, Mülleimer und ähnliches auf die Fahrbahn oder den Gehweg stellen. Dies ist jedoch nicht erlaubt und kann schlimmstenfalls rechtliche Folgen haben. Zum einen wird damit gegen das Straßengesetz (unerlaubte Sondernutzung) und die Straßenverkehrsordnung (Verbot von Hindernissen auf der Straße) verstoßen. Zum anderen haftet bei einem dadurch verursachten Unfall derjenige, der die Hindernisse aufgestellt hat, in vollem Umfang.

  • Sie könnten sich vor dem Umzug darum kümmern eine vorübergehende Halteverbotszone vor dem neuen Heim zu reservieren und sich sämtlichen Ärger ersparen.

Parkplatzprobleme?

Schluss mit der Parkplatzsuche beim Umzug!
moveasy® besorgt für Sie ein Halteverbot genau vor Ihrer Haustür, in dem Sie für die Dauer Ihres Umzugs parken dürfen.

moveasy® besorgt für Sie behördliche Genehmigungen, wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern möchten.

In Berlin, Hamburg, Köln, München - und vielen anderen Städten!

halteverbot umzug Vorübergehende Halteverbotszonen
Wer ist dafür zuständig?
Zur Ermöglichung von Umzügen, Möbeltransporten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem kann die Aus-nahme von einer bestehenden Park- oder Halteverbotsregelung beantragt werden. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt (In Berlin sind dafür die Stadtbezirke zuständig). Wer eine
Genehmigung des Amtes für öffentliche Ordnung einholt, darf sich den benötigten Platz mit Verkehrszeichen (Halteverbot) reservieren. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Verkehrsabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung. Der formlose Antrag kann schriftlich von jeder Privatperson gestellt werden. In der Regel wird die Genehmigung jedoch von den beauftragten Spediteuren oder Handwerks-unternehmen beantragt. Sie beantragen diese Genehmigung per Post oder per Fax mit dem Formular, das Sie hier herunterladen können.

Notwendige Antragsunterlagen:
Mit dem Antrag ist
- die Art
- der Zeitraum,
- der Ort und
- der räumliche Umfang
- Kennzeichen des KFZ und zulässiges Gesamtgewicht

Rechtslage
Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung
(= verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat.

Gebühren bzw. Kosten:
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hängt von der Art und der Dauer Parkverbots ab. Preise beginnen ab 10,00 € .
Bei einem Umzug sollte der Umzugswagen möglichst direkt vor der jeweiligen Haustür stehen.

Achtung: Im Preis für das vorübergehende Halteverbot ist nur die Genehmigung enthalten, die Schilder müssen Sie selbst aufstellen. Es gibt aber eine Reihe von Firmen, die für den Verleih und die Aufstellung der Verkehrszeichen ihre Dienste anbieten. Das Kreisverwaltungsreferat in München hat für Sie beispielsweise ein Verzeichnis der derzeit bekannten Anbieter zusammengestellt. Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte direkt bei den genannten Adressen.

Was Sie sonst noch wissen müssen
Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der rechtzeitige Eingang Ihres Antrages - mindestens 7 Werktage vorher - ist deshalb erforderlich. Bei besonderer Eilbedürftigkeit empfehlen wir die Zusendung des Antrages per Telefax. Sofern auf Ihrem Telefaxantrag nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Zusendung der Genehmigung ebenfalls per Fax. Für das Rücksenden per mail fällt eine Extragebühr von 7,50 €
umzug_halteverbot
an, per Fax -,50 € je Seite.(ist in München jetzt so) Die Verkehrszeichen selbst können von der Stadtverwaltung nicht zur Verfügung gestellt werden.




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