umzugsratgeber
blank
Partner|Impressum|Kontakt|AGB|Sitemap
umzugsratgeber.net

blank
blank ecke oben
blank blank















Küchenratgeber


ablöse herd  
Himmlische Ablösen Küchenherde

„Wohnung zu vermieten, Küche gegen Ablöse.“
So oder anders heißt es immer wieder in Wohnungsanzeigen. Wohnungssuchende, die keine eigenen Küchen besitzen, nehmen die Gelegenheit gerne wahr und gehen mit großen Erwartungen zur Wohnungsbesichtigung.

Doch Vorsicht: Ausziehende Mieter versuchen leider häufig, mit längst abgewohnten Einrichtungsgegenständen Schnäppchen zu machen. Oft bleibt Interessenten, die die "Traumwohnung" unbedingt haben wollen, nichts anderes übrig, als darauf einzugehen.

Dabei ist vom Gesetzgeber ganz klar geregelt, dass Ablösebeträge und gebrauchte Einrichtungsgegenstände wie Küchen in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Der Preis für Küchen darf demnach nicht in krassem Missverhältnis zum aktuellen Marktwert stehen, sondern die übernommenen Möbel müssen ihr Geld in etwa auch wert sein.

Der Marktwert, auch Zeitwert genannt, kann anhand von Neupreis, Alter und Zustand der Küchen nur geschätzt werden. Im Streitfall empfiehlt es sich, durch einen Sachverständigen den Wert feststellen zu lassen. Verträge, die Verkäufe von minderwertigem Mobiliar zu Spitzenpreisen vorsehen, sind nicht zulässig.
pfanne

So werden Sie nicht über den Tisch gezogen:

  • Bevor Sie Ihrem Vormieter die Einbauküche abkaufen, klären Sie mit dem Vermieter, ob der Einbau der Küche mit seinem Einverständnis erfolgte. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie die Küche bei Ihrem Auszug aus der Wohnung auf eigene Kosten beseitigen müssen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, informiert den Vermieter, trifft die Ablösevereinbarung schriftlich und übergibt sie dem Vermieter zur Kenntnis.
  • Prüfen Sie genau den Zustand der Küche. umzugsratgeber.net zeigt Ihnen Schwachstellen einer Küche.
  • Lassen Sie sich die Originalrechnung der Küche zeigen, denn nur so können Sie Neupreis und Alter feststellen.
  • Können Sie sich mit dem Vormieter über den Zeitwert nicht einigen, ziehen Sie einen Gutachter hinzu.

Nicht jede überzogene Preisforderung des Vormieters macht die Ablösevereinbarung unwirksam. Ein auffälliges Missverhältnis liegt dann vor, wenn der Preis mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert der Möbelstücke liegt. Das heißt, 50 Prozent Aufschlag sind noch im Rahmen. Ein Beispiel: Gezahlt wurden für Einbauküche und Möbel 6.000 €. Der Zeitwert beträgt jedoch nur 2.500 €. Ein 50-prozentiger Aufschlag auf den Zeitwert - also 1.250 € - ist zulässig. Das heißt, die Vereinbarung ist bis zu einem Betrag von 3.750 € gültig.
Die restlichen 2.500 € können innerhalb von vier Jahren zurückverlangt werden.

So rüsten Sie sich für den Streitfall:
Schließen Sie immer einen Kaufvertrag ab, damit Sie im Falle eines Falles nachweisen können, dass Sie zu viel gezahlt haben. Der Vertrag sollte neben dem Kaufdatum und dem gezahlten Betrag auch eine Auflistung der erworbenen Einrichtungsgegenstände mit Angabe des Neupreises und des Alters enthalten. Idealerweise fügen Sie dem Vertrag auch Fotos der gekauften Küche und eine Kopie der Originalrechnung hinzu.

Lesenswert: Die neue Mieterbund-Broschüre "Geld sparen beim Umzug" hilft, derart teure Fehler zu vermeiden. Die Broschüre kostet 5,00 Euro und ist bei allen örtlichen Mietervereinen erhältlich. Sie können sie auch direkt im Internet bestellen.





blank blank
Spartipp
Clever Küchen kaufen - Wie man beim Kauf einer Küche Geld sparen kann.
cleverkuechenkaufen.de



blank ecke
 
Citybank Ratenkredit