Umzüge bringen
in jedem Fall einige Unruhe ins Leben. Umzüge
ins Ausland erfordern jedoch weitaus umfang-reichere
Planungen, sowohl in zeitlicher als auch organisatorischer
Hinsicht. Was ist vor der „großen Reise“
mit Kind und Kegel zu beachten? Um welche Behördengänge
kommt man beispielsweise nicht herum?
Reisepass/Dokumente
Sind Personalausweise und Reisepässe noch gültig?
Eventuell ist es außerdem sinnvoll, den internationalen
Führerschein zu beantragen. Unter Umständen
ist es hilfreich wichtige Dokumente, wie Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde, Schwer-behindertenausweis oder ähnliches
im Vorfeld bereits in die Landessprache übersetzen
und von amtlicher Stelle beglaubigen zu lassen.
Lückenlos: Überprüfen Sie alle wichtigen Dokumente
auf ihre Vollständigkeit. Falls eine Urkunde,
ein Zeugnis oder ähnliches fehlt, ist die Beschaffung
eines Duplikats im Heimatland in jedem Fall leichter
als vom Ausland aus.
Aufgepasst: Seit 1996 gilt jeder Führerschein eines
EU-Landes in der gesamten Europäischen Union.
Tauschen Sie beispielsweise nicht Ihren deutschen
Führerschein in einen spanischen um! Spanische
Führerscheine sind nicht unbegrenzt gültig
und mit zunehmenden Alter muss man immer öfter
zum Test, um den Führerschein zu verlängern.
Aufenthaltserlaubnis/Arbeitsgenehmigung/Visum
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union können
ohne besondere Formalitäten in alle anderen
Mitgliedsstaaten einreisen. Erforderlich sind
lediglich gültige Ausweispapiere (Personalausweis
oder Reisepass). Bei einem Aufenthalt von nicht
länger als drei Monaten ist keine Aufenthaltserlaubnis
erforderlich. Einige Mitgliedsstaaten verlangen
allerdings eine Anmeldung bei den entsprechenden
Behörden.
Gut
zu wissen: Innerhalb der EU benötigen
Staatsangehörige der
EU-Mitgliedsstaaten keine Einreisevisa. Grenzkontrollbeamte
sind nicht befugt Stempel in Personalausweisen oder
Reisepässen anzubringen, mit denen die Einreise
in das Hoheitsgebiet gestattet wird. Nachweise über
Existenzmittel dürfen nicht verlangt werden.
Fragen wie viel Geld Sie mit sich führen und
Fragen nach Zweck und Dauer Ihrer Reise sind ebenfalls
nicht erlaubt. An der Grenze kann lediglich die
Gültigkeit der Ausweispapiere und die Übereinstimmung
von Personen und den vorgelegten Personalausweisen
oder Reisepässen überprüft werden.
EU-Bürger können überall in der Gemeinschaft arbeiten
oder ein Unternehmen gründen, ohne eine Arbeitserlaubnis
beantragen zu müssen. Bedingung ist allerdings
eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf Antrag für
fünf Jahre ausgestellt und auf Anfrage verlängert
wird. Dauert der Anstellungszeitraum mehr als drei
Monate, jedoch weniger als ein Jahr wird eine vorübergehende
Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Wer diese vorübergehende
Genehmigung nicht vorweisen kann, macht sich strafbar.
Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft
ist, gelten besondere Bestimmungen bezüglich
Einreise und Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen.
Wichtige Informationen finden sie hier.
Das Auswärtige Amt hat für Staaten
außerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Visumserfordernisse
für deutsche Staatsbürger in einer
Übersicht zusammengestellt. Antworten auf Fragen
zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen sowie detaillierte
Informationen über Länder und Leute geben
die zuständigen Botschaften
oder Konsulate.
Wehrpflicht
Deutsche Staatsbürger die wehrpflichtig sind,
beziehungsweise das 17. Lebensjahr vollendet haben,
müssen vor einem Umzug ins Ausland mit Aufenthalt
von länger als drei Monaten eine Genehmigung
des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einholen.
Das gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten
Zeitraum hinaus im Ausland verbleiben oder einen
nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt
über drei Monate ausdehnen wollen.
Gesundheit
Vor einem Umzug ins Ausland ist ein Gesundheitscheck
beim Allgemeinarzt inklusive Überprüfung
des vorhandenen Impfschutzes sowie ein prophylaktischer
Zahnarztbesuch in jedem Fall empfehlenswert.
Vorgesorgt: Nehmen Sie regelmäßig einzunehmende Medikamente
in ausreichender Menge mit.
Tipp: Lassen
Sie sich wichtige Krankheitsberichte aushändigen
und diese gegebenenfalls übersetzen.
Impfungen: Ausführliche Informationen zu empfohlenen Impfungen
einzelner Länder bieten unter anderem das Tropeninstitut
München und das Centrum für Reisemedizin.
Versicherungen
Gut versichert – ja, aber inwieweit lohnt
es sich, Versicherungsbeiträge vom Ausland
aus zu entrichten und wann ist es besser, die Versicherungen
beitragsfrei zu stellen, zu stunden oder rückzukaufen?
So leisten zum Beispiel Privathaftpflichtversicherungen auch im Ausland Schadensersatz, allerdings ist die
Leistung im EU-Ausland in der Regel auf eine Aufenthaltsdauer
zwischen drei und fünf Jahren begrenzt.
Komplizierter wird es in Bezug auf Krankenversicherungen.
Gesetzliche Krankenkassen stellen Leistungsübernahme-Erklärungen
aus, die Leistungen privater Krankenversicherungen
im Ausland hängen vom abgeschlossenen Vertrag
ab. Entscheidend sind allerdings auch Fragen hinsichtlich
Dauer des Auslandsaufenthalts, Art des Anstellungsverhältnisses,
ob das Zielland Mitgliedsstaat der Europäischen
Union ist, welche Familienmitglieder mit zu versichern
sind und einiges mehr. Eine persönliche Beratung
durch den Versicherer ist deshalb unbedingt anzuraten.
Auch Entscheidungen, was mit abgeschlossenen Lebensversicherungen passieren soll, müssen individuell, am Besten
nach Rücksprache mit dem Versicherungsberater
getroffen werden. Kriterien sind unter anderem die
Höhe der monatlichen Beiträge, Laufzeiten,
seit wann die Versicherungen bestehen und Rückkaufswerte. Hausratversicherungen können meist ohne Probleme gekündigt werden,
da das versicherte Objekt bei Umzügen ins Ausland
wegfällt (Wohnungsaufgabe).
Tipp:Sichten Sie alle bestehenden Versicherungsverträge
und nehmen Sie in jedem Fall Rücksprache mit
den Versicherungsunternehmen bzw. einem Experten,
um auch im Ausland optimal gegen Widrigkeiten aller
Art versichert zu sein.
Transport Auf Auslandsumzüge
spezialisierte Spediteure transportieren Umzugsgüter
sicher und gut versichert, egal wie weit. Zollformalitäten
werden außerdem problemlos erledigt.
Wichtig: Eventuell sind Zollanträge für
Auto, Radio- und Fernsehgeräte, Kameras, Schmuck,
Wertgegenstände, Kunstsammlungen und Waffen
notwendig. Informationen diesbezüglich erhalten
Sie beim Umzugsspediteur oder den Zollbehörden.
TIPP: Kalkulieren Sie genau, ob es sich rentiert mit dem
gesamten Hausrat, also Möbeln, Teppichen, Bildern,
Küche, Haushaltsgeräten usw. umzuziehen.
Womöglich sind die Kosten für den Umzugstransport
höher, als Neuanschaffungen vor Ort. Ist der
Auslandsaufenthalt begrenzt, ist die Einlagerung
des Hausrats bei einem Spediteur oder sogar bei
Verwandten oder Freunden zu überlegen.
Steuern
Für Umzugstransporte innerhalb der Europäischen
Union fällt Mehrwertsteuer an. Berechnet wird
der gültige Steuersatz des Ausgangslandes.
Einkäufe vor Umzügen in Staaten außerhalb
der Europäischen Union sind in bestimmten Fällen
mehrwertsteuerfrei: - wenn Waren
und Rechnungen dem Umzugsgut beigepackt sind, - wenn Sie
zum Zeitpunkt des Kaufs bereits am neuen Wohnort
gemeldet sind -
- oder - wenn Ihr
Spediteur eine sogenannten „Weiße Spediteursbescheinigung“ -
(Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke)
ausgestellt hat.
Weitere Steuertipps zum Thema Umzug finden Sie auf ummelden.de.
Haustiere/Pflanzen
Tierärzte beraten über notwendige Impfungen
für Haustiere beim Umzug ins Ausland. Die zuständigen
Botschaften
oder Konsulate informieren über die Einfuhrbestimmungen
in die jeweiligen Länder, sowohl für Tiere
als auch Pflanzen.